Adresse
Geschwister-Scholl-Schule
Schreberstraße 37
67657 Kaiserslautern
(vorherige Elternbriefe finden Sie ⇨ hier )
Bundestag und Bundesrat haben am 22.04.2021 eine Erweiterung des Bundes-Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Folgende Regelungen sind in den Schulen ab Montag, 26. April 2021 umzusetzen:
Schüler*innen dürfen nur noch am Unterricht bzw. an der Notbetreuung teilnehmen, wenn sie zweimal pro Woche auf das Coronavirus getestet werden. Es findet dazu zweimal wöchentlich ein Selbsttest in der Schule statt. Die Testtage sind, je nach Lerngruppe, Montag und Mittwoch bzw. Dienstag und Donnerstag. Die Testkits stellt das Land den Schulen zur Verfügung. Die Tests bleiben für die Schüler*innen kostenlos.
Dabei gilt:
- Auch vollständig Geimpfte und nach einer Corona-Infektion genesene Personen müssen den Testnachweis erbringen.
- Auch Testungen in den anerkannten Testzentren und Testeinrichtungen oder bei Ärztinnen und Ärzten sind zulässig. Die Testnachweise dürfen nicht älter als 24 Stunden sein.
Wer nicht am Test teilnimmt und auch keinen anderen negativen Testnachweis vorlegt, darf ab Montag, 26.04.2021 nicht mehr am Präsenzunterricht bzw. an der Notbetreuung teilnehmen. Wer trotzdem in die Schule kommt, muss sie wieder verlassen bzw. von den Eltern oder Sorgeberechtigten abgeholt werden. Diese Schüler*innen bekommen ein pädagogisches Angebot, das dem entspricht, welches Schüler*innen in den häuslichen Lernphasen während des Wechselunterrichts erhalten (Versorgung mit Arbeitsmaterialien, Erteilen von Arbeitsaufträgen).
In Rheinland-Pfalz wird bis zu den Pfingstferien grundsätzlich Wechselunterricht stattfinden. Wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 165 überschreitet, sieht das Gesetz die Schließung der Schulen und den Übergang in den Fernunterricht vor.
Bleibt die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Schwellenwert von 165 treten die Maßnahmen am übernächsten Tag wieder außer Kraft, so sieht es das Gesetz vor. Die Schulen können dann wieder den Wechselunterricht aufnehmen.
Sowohl während des Zeitraumes, in dem Wechselunterricht stattfindet, als auch nach vollständiger Einstellung des Präsenzunterrichtes wird wie bisher eine Notbetreuung eingerichtet.
⇨ Anschreiben an die Eltern und Sorgeberechtigten (20.01.2021)
Weitere Informationen zur Organisation des Wechselunterrichts an unserer Schule ab dem 01. Februar 2021 (bei ausgesetzter Präsenzpflicht) folgen.
⇨ Stellungnahme vom CEO von Sdui zu den aktuellen Problemen der App
⇨ Aktuelle Maßnahmen an Schulen
⇨ Anschreiben an die Eltern und Sorgeberechtigten (07. Januar 2021)
⇨ Elternschreiben der Bildungsministerin vom 30.11.2020
⇨Weitere Maßnahmen an Schulen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
⇨Staatssekretär Hans Beckmann besucht die Geschwister-Scholl-Grundschule
⇨Ergänzende Hinweise zum Hygieneplan-Corona für Schulen: Lüften und Raumlufthygiene in Schulen in Rheinlnd-Pfalz (Stand: 07.10.2020)
⇨Schreiben der Ministerin zu den Herbstferien
⇨Gemeinsam vor Infektionen schützen
⇨Merkblatt zum Umgang mit Erkältungssymptomen in Kita und Schule
⇨Hygieneplan für die Schulen in Rheinland-Pfalz
⇨Leitlinien für den Unterricht an Grundschulen im Schuljahr 2020/21
Ab Montag, 28.09.2020 können die Ein- und Ausgangstüren sowohl von der Hofseite als auch von der Straßenseite aus benutzt werden, wobei nach wie vor folgende Türen und Pausenhöfe den einzelnen Klassenstufen zugeordnet sind:
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
⇨ Elterninformation zu Urlaubsreisen in Risikogebiete
⇨ Einführung Webkonferenzsystem BigBlueButton
⇨ Vertraulichkeitserklärung BigBlueButton